Schlechte Nachrichten für Kulturbanausen wie Rechtsanwalt Schulz, der völlig unmusikalisch ist. Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichtem Urteil (Aktenzeichen: V ZR 143/17) festgestellt, dass ein Trompeter in seinem Reihenhaus stundenlang üben darf. Ein lärmgeplagter Nachbar hatte gegen das ständige Üben des Berufsmusikers geklagt. Ein Urteil des Landgerichtes Augsburg, dass die Übungsstunden stark einschränkte wurde als zu streng verworfen und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Diese dürfen sich nun, nach Maßgabe des BGH erneut mit dem Fall befassen.

In seiner Begründung hält der BGH zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen. Ob ein Berufs- oder Hobbymusiker übe, spiele dabei keine Rolle. Ein Berufsmusiker könne “nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben”, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.

Rechtsanwalt Schulz fragt sich jedoch, ob nicht die Prozess- und Anwaltskosten besser in den Schallschutz des Übungsraums des Musikers investiert worden wären. Diese Frage sollte jedoch ein Ingenieur besser vielleicht noch ein Wirtschaftsingenieur und nicht ein Jurist beantworten. Judex non calculat.