Heute mal ein urteil aus dem Profifußball. Rechtsanwalt Schulz ist zwar Fan von Eintracht Braunschweig. aber ein Blick über den Tellerrand kann ja nie Schaden. Das Landgericht Berlin II hat jetzt entschieden, dass die außerordentliche Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Fredi Bobic unwirksam ist Urt. v. 28.05.2024, Az. 101 O 28/23 Damit ist der Vertrag zwischen Bobic und Hertha erst zum 30. April wirksam beendet worden und nicht schon im Februar. Deswegen schuldet Hertha BSC seinem Ex-Geschäftsführer bis dahin auch noch Gehaltszahlungen.