In der EU gilt demnächst eine Bargeldobergrenze von 10.000,00 EUR. Dies haben die EU-Länder einstimmig beschlossen. Die Regelung wird zunächst nur für die nächsten 3 Jahre gelten. Für Transfers zwischen zwei Privatpersonen gilt die Obergrenze jedoch nicht. Die einzelnen EU-Länder können jedoch noch eine  niedrigere  Obergrenze festlegen. Ob Deutschland plant, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch zu machen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Regelung soll in erster Linie der Bekämpfung der Terrorfinanzierung dienen