Arbeitnehmerbegriff im digitalen Wandel

2019-12-05T12:54:49+01:00Dezember 5th, 2019|Allgemein|

Mit der Frage, ob ein sogannter Crowdworker ein Arbeitnehmer ist oder nicht, hatte sich das Landesarbeitsgericht München (Aktenzeichen 8 Sa 146/19). zu befassen.