Rechtsanwalt Schulz weist die Studenten der Ostfalia, die demnächst bei ihm die Klausur “Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht” schreiben, darauf hin, dass der Mindestlohn sich zum 01.01.2019 auf 9,19 EUR erhöht hat. Dies und wer Anspruch auf den Mindestlohn hat, sollten Sie für die Klausur parat haben