Alle Studenten, die an der Klausur von Rechtsanwalt Schulz im Fach „Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht“ teilgenommen haben, haben diese erfolgreich bestanden.
Nunmehr sind die Klausuren und auch die Vorlesungen beendet, so dass die Studentinnen und Studenten sich nunmehr erholen können. Zumindest soweit sie nicht mit Praktika, Studien-, Bachelor- oder Masterarbeiten beschäftigt sind. Im nächsten Semester wird Rechtsanwalt Schulz dann wieder die Drittsemester des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau in die Feinheiten des Arbeits- und Sozialrecht einweisen.